Monatliche Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen für Unternehmen

Hinter den monatlichen Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter steckt viel Arbeit. Viele Existenzgründer wundern sich häufig, wie streng die gesetzlichen Vorgaben sind und welche Fallstricke es gibt. Auch die Vielzahl der zu übermittelnden Daten und das Mitwirken zahlreicher betroffener Behörden und Versicherungen können überraschen. Die Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter sind zudem eine hochsensible Angelegenheit.

Unsere Steuerberater begleiten Ihr Unternehmer bei allen steuerlichen Fragen und übernehmen die monatlichen Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Die Vorteile für Sie liegen auf der Hand: Zeit- und gleichzeitig Geldersparnisse sowie eine exakte Durchführung der monatlichen Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen, damit Sie und Ihre Mitarbeiter sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.

Wir erstellen regelmäßig Ihre Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen für alle Anstellungsverhältnisse:

  • Vollzeit
  • Teilzeit
  • Geringfügig Beschäftigte / Minijob
  • Kurzfristig Beschäftigte
  • Häusliches privates Pflegepersonal
  • Haushaltshilfe (Haushaltsscheckverfahren)

Die Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen werden im Programm DATEV erfasst.
Hierüber werden alle notwendigen Meldungen erstellt:

  • Anmeldung / Abmeldung / Änderungsmeldung
  • Lohnsteueranmeldung
  • Sozialversicherung
  • Berufsgenossenschaft
  • Umlagen U1, U2 und U3

Wir wollen den Aufwand und die Kosten für Sie so gering wie möglich halten und nutzen modernste Techniken. Sie können z. B. eine elektronische Vorerfassung mit einem einfachen DATEV-Tool durchführen und uns die Daten zur Weiterverarbeitung übermitteln.

Bescheinigungen

Wir erstellen für Sie notwendige Bescheinigungen als Arbeitgeber, wie z. B. die Meldung an die Agentur für Arbeit bei Beginn oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Erstattungen Umlageverfahren

Bei Krankheit des Arbeitnehmers können Arbeitgeber, die am Umlageverfahren „U1“ teilnehmen, die teilweise Erstattung der Lohnkosten bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers beantragen.
Wir übernehmen dies für Sie.

Sozialversicherungsprüfung

Unsere Steuerberater begleiten die regelmäßige Prüfung der Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen durch die Deutsche Rentenversicherung / Sozialversicherung.

Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Steuerberater, der Ihnen für private oder geschäftliche Zwecke eine kompetente Steuerberatung anbietet und Sie bei den monatlichen Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen unterstützt?

Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt zur Steuerkanzlei Weingardt auf – Ihrem Partner für Steuerberatung und Rechtsberatung.