Die Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen, kurz EÜR, kann kostbare Zeit in Anspruch nehmen. Diese Methode ist für Unternehmen sowie Selbständige allerdings sehr wichtig, um den Gewinn zu ermitteln. Rechtsgrundlage für die Einnahmenüberschussrechnung ist das deutsche Einkommensteuergesetz. Die EÜR sollte lückenlos sein, um einen späteren Mehraufwand durch Korrekturen zu vermeiden. Unsere Steuerberater erstellen bei Bedarf eine Gewinnermittlung auf Basis der Unterlagen und führen mit Ihnen je nach Wunsch persönliche Beratungsgespräche, um Ihr Unternehmen optimal aufzustellen. Die Gewinnermittlung wird im Programm DATEV oder für unsere landwirtschaftlichen Mandanten mit der Spezialsoftware HANNIBAL erstellt.

Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnungen)

Das Finanzamt verlangt für fast alle Betriebe die Abgabe der Anlage EÜR per elektronischer Übermittlung (ELSTER). Wir übernehmen das für Sie.

Banken

Banken und staatlichen Förderstellen können wir die fertige Gewinnermittlung direkt zuleiten.
Sie können sich von der Terminüberwachung befreien.

Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Steuerberater, der Ihnen für private oder geschäftliche Zwecke eine kompetente Steuerberatung anbietet und Sie bei der Erstellung der Einnahmenüberschuss-
rechnungen (EÜR) und der Gewinnermittlung unterstützt?

Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt zur Steuerkanzlei Weingardt auf – Ihrem Partner für Steuerberatung und Rechtsberatung.

 

 

Einnahmenüberschussrechnungen EÜR – vereinfachte Gewinnermittlung für Unternehmen
Zufriedene Kunden

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Starke Partner

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Langjährige Erfahrung

Langjährige Erfahrung

Wir erstellen für unsere Mandanten, egal ob Unternehmen, Selbständige oder Privatpersonen, Steuererklärungen aller Steuerarten. Unser erklärtes Ziel ist es, Steuererklärungen höchst übersichtlich und lückenlos zu gestalten. Unsere Steuerberater setzen alles daran, um Ihre Unterlagen zur Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, etc. bestmöglich vorzubereiten.
Darüber hinaus informieren wir unsere Mandanten regelmäßig über alle für Sie relevanten steuerlichen Änderungen, welche die Steuererklärungen betreffen, und suchen für Unternehmen und Privatpersonen die bestmöglichen Lösungen.

Wir arbeiten mit DATEV, der Steuerberater-Software, die im Hinblick auf Zuverlässigkeit, Aktualität, Datenschutz und Datensicherheit höchsten Anforderungen genügt. Unsere Kanzlei setzt auf die Vorteile, die der elektronische Datenaustausch mit der Finanzverwaltung per ELSTER ermöglicht.
Technisch sind wir vorne mit dabei, z. B. mit der elektronischen Steuerkontenabfrage („vorausgefüllte Steuererklärung“).

Die Kanzlei Ulrich & Weingardt erstellt ggf. Erklärungen zu folgenden Steuerarten:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Einheitsbewertung
  • Kapitalertragsteueranmeldung

Strafbefreiende Selbstanzeige
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist eine rechtliche Notwendigkeit unseres Steuersystems. Wir helfen Ihnen vertraulich bei der Bewältigung von steuerrechtlichen Altlasten.

Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Steuerberater, der Ihnen für private oder geschäftliche Zwecke eine kompetente Steuerberatung anbietet und Sie bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützt?

Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt zur Kanzlei Ulrich & Weingardt auf – Ihrem Partner für Steuerberatung und Rechtsberatung.

 

Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen durch unsere Steuerberater
Zufriedene Kunden

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Starke Partner

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Langjährige Erfahrung

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