Rechtsberatung für Erbrecht und Vermittlung bei Erbauseinandersetzungen

„Sage nicht, du kennst einen Menschen, bevor du nicht ein Erbe mit ihm geteilt hast.“ (Johann Caspar Lavater)

Um genau solch einen Konflikt zwischen den Erben zu vermeiden, wie von Johann Caspar Lavater beschrieben, liegt es in der Verantwortung eines Jeden, egal ob Privatperson oder Unternehmer, bereits zu Lebzeiten ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen.
Dies hat zwei entscheidende Vorteile: Zum einen ist man hierdurch in der Lage, über seinen Nachlass so zu bestimmen, wie es der eigene Wille ist, und zum anderen ist es eine Verantwortung den Hinterbliebenen gegenüber, Streitpotential zwischen diesen zu vermeiden.

Unser Rechtsanwalt berät und vertritt Privatleute und Unternehmer in allen Fragen und Angelegenheiten rund um das Erbrecht. Auch hinsichtlich Schenkungen und Nachfolgeregelungen unterstützen wir Sie mit unserer Expertise.

Wir bieten Rechtsberatung für Erbrecht und entwerfen die notwendigen Unterlagen:

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Erbauseinandersetzung
  • Sorgerechtsverfügung

Auf Wunsch vermitteln wir bei Erbauseinandersetzungen

  • Gespräche mit den Beteiligten
  • Lösungsvorschläge
  • Vermittlung
  • Vertraglicher Entwurf
  • Umsetzung

Erbschaftsteuer

Gute Nachlassregelungen zeichnen sich nicht nur dadurch aus, dass Sie zivilrechtlich in Ordnung sind.
Der Nachlass sollte den Erben erhalten bleiben. Es ist deshalb wichtig, die Nachlassregelungen auf deren steuerliche Folgen zu prüfen und soweit möglich zu optimieren. Unsere Steuerberater und unserer Rechtsanwalt bietet Ihnen dies effektiv aus einer Hand.

Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihnen für private oder geschäftliche Zwecke eine kompetente Rechtsberatung anbietet und Sie bei Fragen zum Erbrecht unterstützt?

Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt zur Steuerkanzlei Weingardt auf – Ihrem Partner für Steuerberatung und Rechtsberatung.