Gerade in Deutschland wird die private Vorsorge immer wichtiger. Krankheit, Alter oder ein Unfall können dazu führen, dass wir selber nicht mehr in Lage sind für uns selbst zu sorgen. Leider sind hierzu die gesetzlichen Regelungen oftmals unzureichend, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist seinen eigenen Willen zu äußern. So ist es z. B. eine weit verbreitete Fehlvorstellung, dass der Ehegatte im Krankenhaus von den Ärzten eine Auskunft über eine Behandlung erhalten muss oder darüber bestimmen darf, wie eine Behandlung ablaufen soll.
Der Rechtsanwalt der Steuerkanzlei Weingardt fungiert gerne als Ihr persönlicher Vorsorgeberater und beantworten Ihre Fragen zur Kranken-, Unfall- und Altersvorsorge. Wir können nur jedem empfehlen, sich mit dem Thema Vorsorge für den Notfall auseinanderzusetzen, denn: „Es ist nie zu früh, aber oft zu spät!“.
Unser Rechtsberater erstellt für Sie:
- Vorsorgevollmacht
- Generalvollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Testament
- Sorgerechtsverfügung
General- und Vorsorgevollmacht
Zur notariellen Beurkundung gibt es zwischenzeitlich eine kostengünstigere Alternative.
Wir beraten Sie zur Möglichkeit der Beglaubigung der Vollmacht bei einer Betreuungsbehörde.
Zentrales Vorsorgeregister
Wir übernehmen für Sie die elektronische Eintragung im zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer.
Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihnen für private oder geschäftliche Zwecke eine kompetente Rechtsberatung anbietet und Sie bei Fragen zur Kranken-, Unfall- und Altersvorsorge unterstützt?
Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt zur Steuerkanzlei Weingardt auf – Ihrem Partner für Steuerberatung und Rechtsberatung.