Einnahmenüberschussrechnungen EÜR – vereinfachte Gewinnermittlung für Unternehmen

Die Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen, kurz EÜR, kann kostbare Zeit in Anspruch nehmen. Diese Methode ist für Unternehmen sowie Selbständige allerdings sehr wichtig, um den Gewinn zu ermitteln. Rechtsgrundlage für die Einnahmenüberschussrechnung ist das deutsche Einkommensteuergesetz. Die EÜR sollte lückenlos sein, um einen späteren Mehraufwand durch Korrekturen zu vermeiden. Unsere Steuerberater erstellen bei Bedarf eine Gewinnermittlung auf Basis der Unterlagen und führen mit Ihnen je nach Wunsch persönliche Beratungsgespräche, um Ihr Unternehmen optimal aufzustellen. Die Gewinnermittlung wird im Programm DATEV oder für unsere landwirtschaftlichen Mandanten mit der Spezialsoftware HANNIBAL erstellt.

Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnungen)

Das Finanzamt verlangt für fast alle Betriebe die Abgabe der Anlage EÜR per elektronischer Übermittlung (ELSTER). Wir übernehmen das für Sie.

Banken

Banken und staatlichen Förderstellen können wir die fertige Gewinnermittlung direkt zuleiten.
Sie können sich von der Terminüberwachung befreien.

Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Steuerberater, der Ihnen für private oder geschäftliche Zwecke eine kompetente Steuerberatung anbietet und Sie bei der Erstellung der Einnahmenüberschuss-
rechnungen (EÜR) und der Gewinnermittlung unterstützt?

Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt zur Steuerkanzlei Weingardt auf – Ihrem Partner für Steuerberatung und Rechtsberatung.