Der Aufbau und die Führung eines Unternehmens ist für viele Unternehmer eine Lebensaufgabe.
Jedoch kann sich nicht jeder Unternehmer glücklich schätzen, einen geeigneten Nachfolger im Familien- oder Bekanntenkreis mit dem passenden Know-how zu haben. Die Fortführung des Unternehmens ist für viele Unternehmer jedoch eine Herzensangelegenheit. Unsere Rechtsberater stehen Ihnen deshalb bei allen Fragen der Unternehmensnachfolge mit Rat und Tat zur Seite.

Wir beraten und betreuen Ihre Unternehmensnachfolge:

  • Gespräche mit den Beteiligten
  • Lösungsvorschläge
  • Vermittlung
  • Vertraglicher Entwurf
  • Umsetzung

Landwirtschaftliche Hofnachfolge:

Besondere Erfahrung und Kenntnisse hat unsere Kanzlei in allem, was rund um die landwirtschaftliche Hofübergabe zu regeln ist:

  • Entwurf Hofübergabevertrag
  • Vereinbarung von Altenteilsleistungen
  • Rentenbeginn der landwirtschaftlichen Alterssicherung / Betriebsabgabe
  • Zurückbehalt von Grundstücken
  • Stufenweise Übertragung
  • Abfindung weichender Erben

Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihnen für private oder geschäftliche Zwecke eine kompetente Rechtsberatung anbietet und Sie bei Fragen zur Unternehmensnachfolge oder Hofnachfolge unterstützt?

Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt zur Steuerkanzlei Weingardt auf – Ihrem Partner für Steuerberatung und Rechtsberatung.

 

 

Sachkundige Rechtsberatung für Ihre Unternehmensnachfolge oder Hofnachfolge
Zufriedene Kunden

Zufriedene Kunden

Starke Partner

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Langjährige Erfahrung

Langjährige Erfahrung

„Sage nicht, du kennst einen Menschen, bevor du nicht ein Erbe mit ihm geteilt hast.“ (Johann Caspar Lavater)

Um genau solch einen Konflikt zwischen den Erben zu vermeiden, wie von Johann Caspar Lavater beschrieben, liegt es in der Verantwortung eines Jeden, egal ob Privatperson oder Unternehmer, bereits zu Lebzeiten ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen.
Dies hat zwei entscheidende Vorteile: Zum einen ist man hierdurch in der Lage, über seinen Nachlass so zu bestimmen, wie es der eigene Wille ist, und zum anderen ist es eine Verantwortung den Hinterbliebenen gegenüber, Streitpotential zwischen diesen zu vermeiden.

Unser Rechtsanwalt berät und vertritt Privatleute und Unternehmer in allen Fragen und Angelegenheiten rund um das Erbrecht. Auch hinsichtlich Schenkungen und Nachfolgeregelungen unterstützen wir Sie mit unserer Expertise.

Wir bieten Rechtsberatung für Erbrecht und entwerfen die notwendigen Unterlagen:

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Erbauseinandersetzung
  • Sorgerechtsverfügung

Auf Wunsch vermitteln wir bei Erbauseinandersetzungen

  • Gespräche mit den Beteiligten
  • Lösungsvorschläge
  • Vermittlung
  • Vertraglicher Entwurf
  • Umsetzung

Erbschaftsteuer

Gute Nachlassregelungen zeichnen sich nicht nur dadurch aus, dass Sie zivilrechtlich in Ordnung sind.
Der Nachlass sollte den Erben erhalten bleiben. Es ist deshalb wichtig, die Nachlassregelungen auf deren steuerliche Folgen zu prüfen und soweit möglich zu optimieren. Unsere Steuerberater und unserer Rechtsanwalt bietet Ihnen dies effektiv aus einer Hand.

Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihnen für private oder geschäftliche Zwecke eine kompetente Rechtsberatung anbietet und Sie bei Fragen zum Erbrecht unterstützt?

Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt zur Steuerkanzlei Weingardt auf – Ihrem Partner für Steuerberatung und Rechtsberatung.

 

Rechtsberatung für Erbrecht und Vermittlung bei Erbauseinandersetzungen
Zufriedene Kunden

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Starke Partner

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Langjährige Erfahrung

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