E-Rechnung


27.02.2026 | Weingardt

Der Gesetzgeber hat die Pflicht eingeführt, dass Unternehmen an Unternehmenskunden zukünftig nur noch E-Rechnungen erstellen und versenden dürfen.

Dies gilt nicht für Privatkunden, Unternehmen im Ausland und Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Die Pflicht besteht zum 01.01.2027 für Betriebe mit mehr als 800.000,- € Umsatz im Vorjahr.

Für Betriebe bis 800.000 € Umsatz besteht die Pflicht ein Jahr später zum 01.01.2028.

Die E-Rechnung ist im Datenformat XRechnung oder ZUGFeRD zu erstellen. Ich empfehle die generelle Verwendung des ZUGFeRD-Formates, da der Empfänger dies ohne spezielle Software als pdf lesen kann.

E-Rechnungen sind digital zu archivieren.

 

 

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