Das Land Baden-Württemberg unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, welche durch den Forst im April 2017 Ertragsschäden erlitten haben.
Ein Antrag auf die Gewährung einer staatlichen Zuwendung kann nun in der Zeit vom 11.09.2017 bis zum 30.10.2017 gestellt werden.
Die Formulare und ein ausführliches Merkblatt sind erhältlich über die Internetseite:
http://www.landwirtschaft-bw.info
Der Antrag muss beim örtlichen Landratsamt („Landwirtschaftsamt“) eingereicht werden.
Die Zuwendung wird nur gewährt, wenn ein Mindestschadensschwellenwert von 30 % der normalen Naturalerzeugung überschritten wird, d.h. ein Ertragsausfall von mehr als 30 % je Kultur vorliegt.
Der Zuwendungshöchstbetrag beträgt 50.000 €. Es werden maximal 50 % des Gesamtschadens als Zuwendung gewährt. Beträge unter 3.000 € werden nicht ausgeglichen.
In begründeten Härtefällen ist eine Zuwendung bis maximal 150.000 € möglich. Hierzu sind dann Buchführungsabschlüsse der vorangegangenen drei Jahre einzureichen. Hier unterstützen wir Sie gerne.