Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 01.01.2015 in Deutschland eingeführt und beschäftigt seitdem in erheblichem Maß viele landwirtschaftliche Betriebe. Der Mindestlohn hat ursprünglich 8,50 € pro Zeitstunde für den gewerblichen Bereich betragen.
Aufgrund des damals vereinbarten „Tarifvertrag zur Regelung der Mindestentgelte für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestentgelt) vom 29. August 2014″ startete der Mindestlohn in der Landwirtschaft mit 7,40 € (Westdeutschland) bzw. 7,20 € (Ostdeutschland). Die Sonderregelung für die Landwirtschaft endete zum 31.12.2017.
Ab dem 01.01.2018 gilt für alle Arbeitsverhältnisse bundesweit der Mindestlohn mit 8,84 €.
Es wurde zwischenzeitlich beschlossen, dass der Mindestlohn in zwei weiteren Stufen ansteigt.
Ab dem 01.01.2019 beträgt der gesetzliche Mindestlohn bundesweit 9,19 €.
Ab dem 01.01.2020 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 9,35 € steigen.
Arbeitgeber in der Land- und Forstwirtschaft müssen zum 01.01.2019 ihre Arbeitsverhältnisse dahingehend überprüfen, ob eine Anpassung des Lohnes erforderlich ist. Informieren Sie bei Bedarf rechtzeitig ihr Lohnbüro.
Für die eigene betriebliche Planung ist ein Grundwissen über das System des Mindestlohns von Interesse. Die Anpassung des Mindestlohns obliegt der sogenannten Mindestlohn-Kommission. Diese besteht aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern sowie zwei lediglich beratenden Mitgliedern.
Der aktuelle Vorsitzende gehört weder einem Arbeitgeber- noch einem Arbeitnehmerverband an und gilt als neutral.
Drei Mitglieder werden von Arbeitnehmerverbänden gestellt, aktuell vereinfacht ausgedrückt aus den Bereichen Bau, Gastronomie und DGB. Drei Mitglieder werden von Seiten von Arbeitgeberverbänden gestellt. Ausgehend von den Lebensläufen der aktuellen Mitglieder ist kein Vertreter mit Fachkenntnis in der Land- und Forstwirtschaft bestimmt.
Die Kommission soll über eine Anpassung des Mindestlohnes alle zwei Jahre beraten und entscheiden.
Die bisherige Entwicklung des Mindestlohn für den Zeitraum 2015 bis 2020 (8,50 € zu 9,35 €) entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung um 2,2 %.