Tarifglaettung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft


27.07.2017 | Weingardt

Relativ kurzfristig und überraschend wurde am 20.12.2016 das „Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes “ beschlossen.

Es wurde nun im Bereich der Einkommensteuer eine sogenannte Tarifglaettung eingeführt (§ 32c EStG). Diese Regelung bedarf für das Inkrafttreten noch der Zustimmung der Europäischen Kommission, da es sich um eine versteckte Subvention der Landwirtschaft handeln könnte. Die Zustimmung steht aktuell noch aus.

Aktuell eingereichte Einkommensteuererklärungen 2016 mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sollen von der Finanzverwaltung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen werden.