Umsatzsteuersatz Senkung 01.07.2020 – 31.12.2020


01.07.2020 | Weingardt

Die Umsatzsteuersätze werden für alle Branchen gesenkt.

Die Senkung der Umsatzsteuersätze gilt für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020. Entscheidend ist das Leistungsdatum. Bei Waren ist dies das Lieferdatum. Bei Dienstleistungen ist entscheidend die Fertigstellung/Beendigung des Auftrages.

 

Für regelbesteuernde Betriebe gilt:

  • Senkung von 19 % auf 16 %
  • Senkung von 7 % auf 5 %

 

Für pauschalierende Betriebe gilt:

  • Umsatzsteuersatz von 10,7 % bleibt unverändert
  • Bei der Lieferung von Alkohol (Schnaps, Wein…) und Säften wurde der pauschalierende Umsatzsteuersatz von 19 % entgegen der Vorankündigung ebenfalls auf 16 % gesenkt.

 

Elektronische Ladenkassen sind entsprechend neu zu programmieren.

Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen müssen die neuen Steuersätze ausweisen.

Dauerverträge wie z.B. Lieferverträge an Biogasanlagen, Pachtverträge mit Umsatzsteuerausweis, Einstellerverträge für Pensionspferde müssen ergänzt werden.

Es sind Besonderheiten bei Anzahlungen, Gutscheinen, Pfandsystemen und Rechnungsberichtigungen zu beachten.